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Gutachtenkosten 
  
Wer kommt für die Kosten des 
Gutachtens auf? 
  
Nach der Rechtssprechung des BGH (Bundesgerichtshof) kommt 
der Schadensverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung für die 
Kosten eines Gutachtens auf. 
  
Achtung: Der Schaden muss über der
Bagatellschadensgrenze liegen und vollständig unverschuldet sein. Eine 
einheitliche Grenze bis zu welcher Schadenshöhe ein Bagatellschaden vorliegt 
gibt es nicht. 
Abhängig von verschiedenen Faktoren! 
  
Muss ich in Vorleistung treten? 
  
Nein!!! 
  
Mittels der von Ihnen unterzeichneten Abtretungserklärung 
rechnen wir im Haftpflichtschadenfall direkt mit der zur Schadensersatzleistung 
verpflichteten Versicherung ab. Somit müssen Sie als Geschädigter nicht in 
Vorleistung treten.  |