Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Offenbarungspflicht
1.1 Alle
für die Wertermittlung bzw. zur Ermittlung der Schadenhöhe notwendigen Auskünfte
und Unterlagen wie Papiere, Nachweise der vorübergehenden oder der endgültigen
Außerbetriebsetzung, Belege über die letzten Instandsetzungsarbeiten sind dem
Gutachter unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Gutachter ist von allen
Vorgängen und Umständen, die für die Gutachtenerstellung von Bedeutung sein
könnten, wie z.B. verborgene Mängel, Abweichungen vom derzeitigen
Betriebsleistungszustand, vorausgegangene Schäden des Objektes, frühere
erstellte Gutachten (Wertermittlungen) rechtzeitig und unaufgefordert in
Kenntnis zu setzen.
1.2 Die
Verletzung der in Ziffer 1.1 genannten Offenbarungspflichten insbesondere
bezüglich der Laufleistung und der Unfallfreiheit geht auf das alleinige Risiko
des Auftraggebers und befreit den Auftragnehmer von jeglicher
Gewährleistungspflicht und gibt ihm einen Anspruch auf Freistellung von
Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber.
2.
Probelauf
2.1 Der Auftraggeber
bzw. dessen Bevollmächtigter erlaubt dem Gutachter einen Probelauf und/oder
einen Probeeinsatz.
3.
Bewertung/ Berechnung der
Schadenhöhe
3.1 Die
Wertermittlung unterstellt zunächst einen der normalen Betriebsleitung
entsprechenden Erhaltungszustand des Objektes. Durch eine Prüfung – soweit
ohne Demontage – wird festgestellt, inwieweit das zu bewertende Objekt
nach
Maßgabe seiner augenblicklichen Beschaffenheit von dem Normalzustand eines
betriebsfähigen gebrauchten Objektes gleicher Art, gleicher
Betriebsleistung und
gleichen Alters Wert erhöhend oder Wert mindernd abweicht.
3.2 Das Bewertungsergebnis schließt die zum Objekt
gehörende und vorhandene Normalausrüstung sowie das aufgeführte Sonderzubehör
ein. Dagegen lässt es die nicht angebauten Gegenstände, Betriebsstoffvorräte,
Versicherungsprämien, Kfz-Steuern, Finanzierungsgebühren, Fracht- und
Zollgebühren und ähnliches unberücksichtigt.
3.3 Ungewöhnliche
oder persönliche Verhältnisse sind ebenfalls nicht berücksichtigt.
3.4 Alle sonstigen Umstände, die den Preis
beeinflussen, sind in das Bewertungsergebnis/ Gutachten eingeflossen. Zu diesen
Umständen gehören unter anderem der Erhaltungszustand des Objektes, sein Alter
und seine Laufleistung sowie die Berücksichtigung der jeweiligen allgemeinen
ggf. auch örtlichen Marktlage.
3.5 Der
Gutachter hat über die von ihm vorgenommene Wertermittlung eine EDV-Bewertung
auszufertigen und dem Auftraggeber auszuhändigen. Eine vorherige oder
andersartige Bekanntgabe des Bewertungsergebnisses ist unverbindlich.
3.6 Der
ermittelte Wert des Objektes entspricht dem Preis, für das dieses Objekt,
welcher unter Verwendung der heute üblichen Möglichkeiten zum Verkauf des
Objektes wie z.B. das Internet, Tageszeitungen, Fachzeitschriften und den
Kleinanzeigen – Spezialzeitungen am Privatmarkt zu erzielen wäre.
3.7 Der
Verkaufswert entspricht dem Wiederbeschaffungswert.
3.8 Die
Mehrwertsteuerhinweise ergeben sich aus der Bewertungsurkunde bzw. dem
Gutachten.
4. Gebühren
4.1 Die Gebühr für
die Gutachtenerstellung berechnet sich nach dem
Gegenstandswert am Tage der Gutachtenerstellung und setzt sich zusammen
aus
einer Grundgebühr (die Gebührentabelle und die allgemeinen
Geschäftsbedingungen hängen im jeweiligen Aufnahmebüro aus und/oder werden
auf Wunsch dem Auftraggeber ausgehändigt, findet die Begutachtung außer
Haus
statt, wird dem Auftraggeber jeweils eine Kopie der Gebührentabelle und
der
allgemeinen Geschäftsbedingungen angeboten und auf Wunsch ausgehändigt)
und den Nebenkosten für Fotos, Fahrtkosten, Auslagen, Schreibkosten,
Telefon
und Portokosten.
4.2
Die Gebühren werden sofort am
Rechnungserstellungstag (siehe Datum) ohne
Abzug fällig.
5.
Gewährleistung
5.1 Die
Gewährleistung bestimmt sich nach dem Gesetz.
5.2 Für
Schäden die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Nichtbeachtung der
Hinweise in der Bewertung/Gutachten entstehen, (z.B. der Hinweis darauf, dass
sich der Auftraggeber vor der Veräußerung des beschädigten Fahrzeuges mit der
regulierenden Versicherung in Verbindung setzen möchte) kann keine Haftung
übernommen werden.
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