Kraftfahrzeug-Sachverständigen Büro Simon Jesberger
Fachgebiet: Kfz-Schäden, Kfz-Bewertung, Spezialfahrzeuge und Maschinen aller Art
 

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Bagatellschaden

 

Immer wieder wird behauptet, die Bagatellschadengrenze läge bei € 1.500,00 / 2.000,00 oder gar € 3.000,00.

In diesen Fällen habe der Geschädigte kein Recht, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Diese Behauptung ist schlichtweg unsinnig und falsch.

In den letzten Jahren hat sich die Bagatellschadengrenze in einem Bereich zwischen € 500,00 und € 750,00 eingependelt.

 

Urteil des BGH VI ZR 365/03 Verkündet am 30.11.2004: Bagatellschadengrenze: 715,00 Euro incl. MwSt.

 

Entscheidend ist es, ob der Geschädigte als Laie erkennen kann, ob es sich im jeweiligen Fall um einen Bagatellschaden handelt.

 

Sind z. B. Stoßfänger oder andere Anbauteile zur genauen Schadenfeststellung zu demontieren, kann in der Regel nicht davon ausgegangen werden, dass ein Bagatellschaden vorliegt.

 

Falls Sie einen unverschuldeten Unfall hatten und sich nicht sicher sind, ob der Schaden hoch genug für die Erstellung eines Gutachtens ist, vereinbaren Sie einen Termin mit uns und wir schauen uns ganz unverbindlich Ihr Fahrzeug an.

Sollte die Erstellung eines Gutachtens tatsächlich nicht notwendig sein, so fällt dieses unter den Rahmen unseres kostenlosen Kunden-Services.

 

 

Wir helfen Ihnen gerne bei der Beurteilung solcher Schäden, denn:

 

 Fragen kostet nichts.

  

Der Bagatellschaden ist ein Schaden, der von einem Laien eindeutig als solcher erkennbar ist. Aktuelles Urteil des BGH vom 30.11.2004: Bagatellschadengrenze: 715,00 Euro incl. MwSt.

Für einen Laien sind vorhandene Schäden optisch jedoch oft nicht oder nur unzureichend erkennbar. Gerade durch die moderne Konstruktion von Fahrzeugen oder die Verwendung von sich nach einem Aufprall wieder rückverformender Kunststoffteile kann der genaue Schadenumfang im dahinterliegenden Bereich oft nicht richtig eingeschätzt werden.

Um das ganze Schadenausmaß sicher erkennen zu können ist es begründeten Fällen oft ratsam, eine Demontage von Anbauteilen (z. Stoßfänger, Scheinwerfer, Blinkleuchten, Schlussleuchten, Verkleidungsteile) durchzuführen.

 
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